Kurzinfo: Meldepflicht nach § 47 SGB VIII - Was steckt dahinter und was muss ich dazu wissen?

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Jede Kindertageseinrichtung ist nach § 47 SGB VIII verpflichtet, „Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder [...] zu beeinträchtigen“ unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden. Doch was sind denn überhaupt meldepflichtige Ereignisse und Entwicklungen? Und wie kann eine solche Meldung aussehen? Wer ist die zuständige Behörde und was kann ich von dieser erwarten? Worauf sollte ich bei einer Meldung achten? Diesen Fragen gehen wir im Rahmen der Kurzinfo auf den Grund.

Referent*in: Simone Gottwald-Blaser
Seminargebühr: kostenlos, die Gebühren übernimmt merakita für Sie