Kurzinfo: Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - Welche Neuerungen bringt es für Kindertageseinrichtungen?

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Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist am 9. Juni 2021 in Kraft getreten. Es verpflichtet Kitas und andere Einrichtungen der Jugendhilfe, ein Schutzkonzept zur Prävention von Gewalt sowie verbindliche Beschwerdeverfahren zu entwickeln und bereitzustellen. Auch Dokumentationspflichten wurden ausgeweitet. Für die Aufsichtsbehörden wurden Prüfungspflichten konkretisiert. Bei dieser Kurzinfo werfen wir einen Blick auf das neue KJSG. Sie bekommen einen Überblick über die beschlossenen Änderungen und sehen, welche Aufgaben für Sie konkret damit verbunden sind.
Referent*in: Simone Gottwald-Blaser
Seminargebühr: kostenlos, die Gebühren übernimmt merakita für Sie