Das Leben kann Spuren von Müssen enthalten?! Partizipation und Beschwerde im Praxis-Check

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Im Jahr 1989 ratifizierte Deutschland die UN-Kinderrechtekonvention und damit das kindliche Recht auf Beteiligung. Bei vielen Erwachsenen löst dieses Recht ein mulmiges Gefühl hervor: Heißt das jetzt, dass Kinder alles dürfen, was sie wollen?

Im Rahmen dieses Seminars machen wir uns auf die Reise zu verstehen, was mit dem kindlichen Recht auf Selbst- und Mitbestimmung gemeint ist und erkennen, dass es keineswegs bedeutet, dass Kinder dann wirklich alles dürfen, was sie möchten.

Wir unterscheiden Situationen, in denen Kinder durchaus für sich und die Gemeinschaft (mit)entscheiden können und Situationen, in denen unsere Fürsorge- und Aufsichtspflicht greift. Diese Unterscheidung erlaubt es uns, begründbar und nachvollziehbar Beteiligungsmöglichkeiten zu schaffen,

  • ...die Kindern zuverlässig Entscheidungen ermöglichen, die sie aufgrund ihres Alters und Entwicklungsstandes treffen können.
  • ...die Kindern Grenzen setzen, wenn diese sich, jemand anderem oder etwas Schaden zufügen würden, wenn wir nicht eingreifen.
  • ...die Kindern ihr Recht auf Beteiligung sichern und ihnen zeigen, dass sie gehört, gesehen und ernstgenommen werden.

Dann sind Partizipationsgelegenheiten nämlich nicht nur eine tolle Vorbereitung auf das Erwachsen-Werden in einer Demokratie, sondern auch eine wirkmächtige Maßnahme zur Prävention von sexualisierter Gewalt.

Referent*in: Simone Gottwald-Blaser
Seminargebühr: 130 Euro je Teilnehmer*in