Jede Kindertageseinrichtung muss nach § 45 SGB VIII ein Gewaltschutzkonzept vorlegen. Das ist super, denn institutioneller Kinderschutz hilft, Kinder vor unterschiedlichen Formen der Gewalt zu schützen. JAIN. Es gibt da einen kleinen Haken: Gewaltschutzkonzepte schützen Kindern nicht, wenn sie in der Schublade liegen. Sie müssen im Alltag zuverlässig und von allen umgesetzt werden, um die präventive Wirkung der beschlossenen Maßnahmen zum Leben zu erwecken.
Der Druck "von oben, den viele Kitas beim Abgabetermin ihres Konzeptes hatten, hat die Diskussionen im Team und die "Reifezeit", die ein solch tiefgreifendes Konzept braucht, leider an vielen Stellen negativ beeinflusst.
Dennoch beschreibt ein solches Konzept im Grunde zahlreiche Maßnahmen, die für den pädagogischen Alltag in der Kita etwas Gutes bedeuten. Für die Kinder. Aber auch für die Fachkräfte. Wir freuen uns darum, all diejenigen bei uns begrüßen zu dürfen, denen die Lust am Gewaltschutzkonzept vielleicht durch die mühsame Erstellung verlorengegangen ist, die aber dennoch spüren, dass da ein Mehrwert in diesem Dokument schlummert. Machen wir uns gemeinsam auf die Reise und entdecken, welche Themen aus Ihrem Konzept es vielleicht Wert sind, aus der Schublade und mitten in den Kita-Alltag geholt zu werden.