Seit dem Jahr 2000 heißt es in § 1631 (2) BGB: "Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen." Dieses Gesetz verpflichtet uns. Nicht nur zum Verzicht auf körperliche Gewalt, sondern auch dazu, emotionale, verbale, diskriminierende (rassistische, adultistische, ableistische) oder sexualisierte Gewalt zu erkennen und bestmöglich zu verhindern. Eine Voraussetzung dafür ist, dass wir für uns ein Gespür dafür entwickeln, wo gewaltvolles Handeln im Alltag mit Kindern beginnt. Wo unsere "unsichtbare Linie" ist, die wir nicht überschreiten dürfen.
Dieser Seminartag soll uns dabei helfen, ein Gespür für unterschiedliche Formen der Gewalt im Kita-Alltag zu entwickeln, eigenes gewaltvolles Handeln zu erkennen und zu reflektieren und Wege zu finden, ein als grenzüberschreitend erlebtes Verhalten von Kollegen und Kolleginnen konstruktiv, wertschätzend und klar zu benennen und anzusprechen. Denn: Kein Kind kann sich alleine schützen. Dafür brauchen Kinder uns Erwachsene.