Im Jahr 1989 ratifizierte Deutschland die UN-Kinderrechtekonvention und damit das kindliche Recht auf Beteiligung.
Bei vielen Erwachsenen löst dieses Recht ein mulmiges Gefühl hervor: Heißt das jetzt, dass Kinder alles dürfen, was sie wollen? Im Rahmen dieses Seminars machen wir uns auf die Reise zu verstehen, was mit dem kindlichen Recht auf Selbst- und Mitbestimmung gemeint ist und erkennen, dass es keineswegs bedeutet, dass Kinder dann alles dürfen und zu "kleinen Tyrannen" werden.
Wir unterscheiden Situationen, in denen Kinder durchaus für sich und die Gemeinschaft (mit)entscheiden können und Situationen, in denen unsere Fürsorge- und Aufsichtspflicht greift. Diese Unterscheidung erlaubt es uns, begründbar und nachvollziehbar einen Rahmen zu schaffen, der Kindern zuverlässig Entscheidungen ermöglicht, die sie aufgrund ihres Alters und Entwicklungsstandes treffen können. Der ihr Recht auf Beteiligung sichert und ihnen zeigt, dass sie gehört, gesehen und ernstgenommen werden. Der ihnen gleichzeitig Sicherheit und Orientierung gibt, weil Erwachsene ihrer Verantwortung nachkommen und dafür Sorge tragen, dass die Bedürfnisse und das Wohlbefinden aller im Blick bleibt und Kinder nicht überfordert werden.