Wenn das Bauchgefühl Alarm schlägt... Vorgehen bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung nach § 8a Abs. 4 SGB VIII

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§ 8a Abs. 4 des Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzes (SGB VIII) beschreibt den Auftrag und das Vorgehen, zu dem Kindertageseinrichtungen verpflichtet sind, wenn sie bei einem Kind Anhaltspunkte auf eine Kindeswohlgefährdung außerhalb der Einrichtung wahrnehmen, die sie als „gewichtig“ einstufen.

In der Fortbildung gehen wir folgenden Fragen auf die Spur:

  • Was ist eine Kindeswohlgefährdung und welche Formen der Kindeswohlgefährdung gibt es?
  • Welche Anhaltspunkte auf eine Kindeswohlgefährdung gibt es, und wann werden diese gewichtig?
  • Zu welchem Vorgehen sind Kindertageseinrichtungen verpflichtet, wenn sie Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bei einem betreuten Kind wahrnehmen, die sie als gewichtig beurteilen? Wer trägt die Verantwortung für welchen Schritt?
  • Welche Anlaufstellen gibt es in der Region? Mit wem können bzw. müssen Kitas wann zusammenarbeiten?
  • Was gibt es dabei zu beachten, zum Beispiel beim Thema Datenschutz?

Neben Grundlagenwissen erarbeiten wir im Seminar einen Ablauf, der auf gesetzlichen Vorgaben basiert und „im Fall der Fälle“ allen Beteiligten Sicherheit beim Vorgehen gibt. So kann ein wichtiger Beitrag zu einem wirksamen und nachhaltigen Schutz des betroffenen Kindes geleistet werden.

Referent*innen: Simone Gottwald-Blaser
Seminargebühr: 130 Euro je Teilnehmer*in
Programm 2024/25
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