Als Kita-Leitung tragen Sie eine große Verantwortung für die Organisation und die Abläufe des Kita-Alltags, aber auch für ein gutes Miteinander und letztlich für das Wohlbefinden aller in der Einrichtung. Die Aufgaben einer Kita-Leitung werden nicht nur mehr, sondern auch komplexer. In Bayern ist darum gesetzlich verankert, dass Leitungskräfte nicht nur über ausreichend Praxiserfahrung verfügen müssen, sondern dass sie auch an einer Fortbildung für Leitungskräfte teilgenommen haben sollen (§ 16 (3) AVBayKiBiG), die sie stärkt, mit wichtigem Wissen und erforderlichen Kompetenzen ausstattet und so vor Überforderung und „Ausbrennen“ schützt.
Orientiert an den Standards des Forum Fortbildung (ifp München) möchten wir Sie als Kita-Leitung auf diesem Weg begleiten. Im Rahmen von 25 Seminartagen, die erfahrene und kompetente Referent*innen für Sie praxisnah und lebendig gestalten, bekommen Sie Handwerkszeug, um die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen Ihrer Tätigkeit gut, sicher und möglichst entspannt bewältigen zu können.
- Zielgruppe: nach § 16 AVBayKiBiG anerkannte pädagogische Fachkräfte mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung
Bestandteile der Qualifizierung im Überblick
- 200 UE Fortbildung, das entspricht 25 Seminartagen (10 Prozent Fehlzeit sind i.O.). 16 UE werden durch zwei selbst gewählte Seminare aus dem merakita-Fortbildungsprogramm abgedeckt
- 32 UE Bearbeitung von Selbstlerneinheiten
- 8 UE kollegiale Fallberatung in einer Kleingruppe
- 10 UE Vorbereitung und Durchführung des Kolloquiums
Termine und Themen
Die genauen Termine und Themen finden sie hier als PDF zum Download.Voraussetzungen für den Erhalt des Zertifikats
- Teilnahme an mind. 22,5 Seminartagen
- Nachweis über die eigenverantwortliche Bearbeitung von Selbstlerneinheiten
- Teilnahme an den kollegialen Fallberatungen
- Erstellung und Präsentation einer sogenannten „Praxisreflexion“ zum Ende der Weiterbildung. Mehr Infos hierzu gibt es beim ersten Termin.
Die Weiterbildung ist nach den Standards des Forum Fortbildung (ifp Bayern) entwickelt und vom Landratsamt Neu-Ulm als qualifizierende Weiterbildung gemäß den Anforderungen nach § 16 Abs. 3 AVBayKiBiG anerkannt. Die Anerkennung anderer Landkreise holen wir bei Bedarf gerne ein.
Rücktrittsbedingungen: siehe unsere AGB.